Wohneigentumsverwaltung

Unser Leistungsprofil für Sie

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.

Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns betreuen. Dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen. Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.

Die Aufgaben der Verwaltung sind unter anderem:

  1. Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung
  2. Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  3. Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  4. Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  5. Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen
  6. Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Vermögenswerte
  7. Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  8. Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind
  9. Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z.B. Kündigung von Verträgen)
  10. Abschluss und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch Eigentümerversammlung beschlossen wurden
  11. Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit

Der Verwalter wird von den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren. Die Vertragsdauer wird in der Regel bei einer Verwalterbestellung festgelegt. Die Konditionen über eine WEG-Verwaltung sind frei verhandelbar.

Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei ein.